ZVR-Zahl 707736198



A) Begleithundeprüfung auf dem Übungsplatz

Gesamtpunktezahl 60
Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der linken
Seite gerade neben seinem HF mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe. Das Einnehmen
der Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung nur einmal erlaubt. Die Endgrundstellung
der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der folgenden Übung
verwendet werden. Körperhilfen des HF sind nicht gestattet, werden sie angewandt,
erfolgt ein Punkteabzug. Das Mitführen von Motivationsgegenständen oder
Spielgegenständen, sowie das offensichtliche Mitführen von Futter ist nicht gestattet.
Kann ein Hundeführer aufgrund körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt
ausführen, so hat er dies vor Beginn der Prüfung dem Leistungsrichter mitzuteilen. Lässt
eine Behinderung des Hundeführers das Führen des Hundes an der linken Seite des
Hundeführers nicht zu, so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt werden. Ist
der Hundeführer auf einen Rollstuhl angewiesen, kann der Hund auch neben einem
Rollstuhl geführt werden.
Der Leistungsrichter gibt die Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie
Wendungen, Halt, Wechseln der Gangart usw. wird ohne Anweisung des
Leistungsrichters ausgeführt. Es ist jedoch dem Hundeführer gestattet, diese Anweisungen
vom Prüfungsleiter zu erfragen.
Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der
Hundeführer eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein
deutlicher Zeitabstand (mindestens ca. 3 Sekunden) einzuhalten. Zwischen den Übungen
muss der Hund bei Fuß geführt werden.

1. Leinenführigkeit (15 Punkte)

Empfohlenes Hörzeichen „Fuß“, wobei jedes andere Hörzeichen erlaubt ist, jedoch muss
für das Angehen jeweils das selbe Hörzeichen gegeben werden.
Von der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband oder
Brustgeschirr angeleinte Hund seinem Hundeführer auf das Hörzeichen für Angehen
freudig zu folgen. Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein und muss locker am Hals
anliegen.
Zu Beginn der Übung hat der Hundeführer mit seinem Hund 40 bis 50 Schritte geradeaus
zu gehen, ohne zu halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15 Schritt den
Laufschritt und den langsamen Schritt zu zeigen, mindestens jeweils 10 Schritte. In der
normalen Gangart sind mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen.
Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des HF zu
bleiben. Er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen. Die Kehrtwendung ist vom HF als
Linkskehrtwendung zu zeigen.
Nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart, sowie bei den Richtungsänderungen
ist dem Hundeführer ein Hörzeichen gestattet. Bleibt der Hundeführer stehen, hat der
Hund sich schnell ohne Einwirkung des Hundeführers zu setzen. Der Hundeführer darf
hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbesondere nicht an den eventuell
abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führerleine ist während des Führens in der linken
Hand zu halten und muss locker durchhängen. Auf Anweisung des Leistungsrichters geht
der Hundeführer mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens vier Personen. Der
Hundeführer hat in der Gruppe mindestens einmal, und zwar zwischen den Personen zu
halten. Die Gruppe hat sich am Stand zu bewegen.
Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes, sowie zögerndes
Verharren des Hundeführers bei Wendungen sind fehlerhaft.

Gruppe

Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit zu
zeigen. Dabei muss jeweils mindestens einmal links und einmal rechtes (z.B. in Form
einer 8) um Personen gegangen werden. Es ist mindestens einmal je Durchgang in der
Nähe einer Person anzuhalten. Dem Leistungsrichter ist es freigestellt, eine Wiederholung
zu verlangen. Das Loben des Hundes ist nach dem Verlassen der Gruppe nur in der
abschließenden Grundstellung erlaubt.
Kehrtwendung (180 Grad)
Die Durchführung der Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet, muss aber jeweils als
Linkskehrtwendung gezeigt werden. Hierbei kann der Hund hinten um den Hundeführer
herumgehen, oder die Kehrtwendung mit dem Hundefüher als Links-Wendung (Hund
bleibt an der linken Seite des Hundeführers) zeigen.

2. Freifolge (15 Punkte)

Nach der Gruppe nimmt der Hundeführer mit seinem Hund die Grundstellung ein. Der
Hund wird abgeleint, wobei die Leine entweder von der linken Schulter zur rechten Hüfte
umgehängt wird oder in die rechte Tasche gesteckt wird. Auf das Hörzeichen zum
Angehen soll der Hund dem Hundeführer freudig und willig an der linken Seite auf eine
Distanz von 30 Schritten auf einer Geraden folgen. Vorprellen, nachhängen oder seitliches
Abweichen entwerten die Übung. Falls der Hund wegläuft, ist dem Hundeführer ein
dreimaliges Hörzeichen zum Kommen erlaubt und die Übung wird fortgesetzt. Kommt
der Hund auf dreimaliges Rufen nicht zurück, ist die Prüfung abzubrechen.

3. Sitzübung (10 Punkte)

Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund geradeaus.
Nach 10 bis 15 Schritten hat sich der Hund auf ein Hörzeichen (empfohlenes HZ „Sitz“)
schnell zu setzen. Der Hundeführer legt die Leine ab und entfernt sich vom Hund 20
Schritte, bleibt stehen und geht auf Anweisung des Leistungsrichters zu seinem Hund
zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein. Wenn der Hund anstatt zu
sitzen, sich legt oder stehen bleibt, werden hierfür 5 Punkte abgezogen.

4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)

Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund geradeaus.
Nach 10 bis 15 Schritten hat sich der Hund auf das Hörzeichen für Hinlegen
(empfohlenes HZ „Platz“) schnell hinzulegen. Der Hund wird abgeleint und der
Hundeführer entfernt sich in gerader Richtung 20 Schritte vom Hund und bleibt stehen
und dreht sich zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Richters wird der Hund vom
Hundeführer gerufen. Der Hund darf entweder vor dem Hundeführer sitzen und wird
anschließend mittels Hörzeichen in die Grundstellung genommen oder darf gleich in die
abschließende Grundstellung gehen. Beide Varianten sind erlaubt.
Bleibt der Hund stehen oder setzt sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so werden 5
Punkte abgezogen.

5. Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte)

Zu Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes legt der Hundeführer seinen Hund an
einem vom Leistungsrichter angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab. Der liegende
Hund wird abgeleint und die Leine vom Hundeführer mitgenommen. Beim liegenden
Hund dürfen auch keine anderen Gegenstände liegen bleiben. Der Hundeführer entfernt
sich auf Anweisung des Leistungsrichters 10 Schritte in gerader Richtung vom abgelegten
Hund, dreht sich zu seinem Hund um und bleibt still stehen. Während der Ablage hat der
Hund ruhig liegen zu bleiben. Auf Richteranweisung, nach Beendigung der Übung 4. des
zweiten Hundes, geht der Hundeführer zu seinem Hund, stellt sich auf die rechte Seite des
Hund, nimmt diesen mit Hörzeichen für Aufsitzen in Grundstellung und leint ihn an. Ein
Hund, der die eingenommene Position um mehr als 3 Meter verlässt, hat die Übung nicht
bestanden.
Unruhiges Verhalten des Hundeführers, sowie andere versteckte Hilfen sind fehlerhaft.
Ein Hund, der bei den Übungen 1 bis 5 nicht mindestens 70 % (42 Punkte) erreicht,
scheidet von der weiteren Prüfung aus.

B) Prüfung im Verkehr
Allgemeines

Die nachfolgenden Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten
Umfeld innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt. Der Leistungsrichter legt mit dem
Prüfungsleiter fest, wo und wie die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen,
Wege oder Plätze) durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehrt darf nicht beeinträchtigt
werden.
Die Durchführung dieses Teiles der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart einen
erheblichen Zeitaufwand. Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch oberflächliche
Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt werden.
Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teiles B nicht vergeben. Für das Bestehen
dieser Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im
Verkehr/Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgeblich.
Die nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den
Leistungsrichter individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der
Leistungsrichter ist berechtigt bei Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen zu
wiederholen bzw. zu variieren.
Prüfungsablauf
1. Begegnung mit Personengruppe
Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der Hundeführer mit seinem angeleinten
Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der Leistungsrichter folgt
dem Team in angemessner Entfernung.
Der Hund soll an der linken Seite des Hundeführers an lose hängender Leine – mit der
Schulter in Kniehöhe des Hundeführers – willig folgen.
Dem Fußgänger- oder Fahrradverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig zu
verhalten.
Auf seinem Weg wird der Hundeführer von einem vorbeilaufenden Passanten
(Auftragsperson) geschnitten. Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zu zeigen.
Hundeführer und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von
mindestens 6 Personen, in der eine Person den Hundeführer anspricht und mit Handschlag
begrüßt. Der Hund auf Anweisung durch den Hundeführer neben ihm zu sitzen oder zu
liegen und hat sich während der kurzen Unterhaltung ruhig zu verhalten.
2. Begegnung mit Radfahrern
Der angeleinte Hund geht mit seinem Hundeführer einen Weg entlang und wird zunächst
von hinten von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem
Abstand wendet der Radfahrer und kommt Hundeführer und Hund entgegen. Dabei
werden nochmals Klingelzeichen gegeben. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich
der Hund zwischen Hundeführer und vorbeifahrendem Radfahrer befindet.
Der angeleinte Hund hat sich den Radfahrern gegenüber neutral und unbefangen zu
zeigen.
3. Begegnung mit Autos
Der Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei
wird eines der Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen.
Währen der Hundeführer und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die
Fensterscheibe wird herunter gedreht und der Hundeführer um eine Auskunft gebeten.
Dabei hat der Hund auf Anweisung des Hundeführers zu sitzen oder zu liegen. Der Hund
hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber Autos und allen Verkehrsgeräuschen zu
zeigen.
4. Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern
Der Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang.
Mindestens zwei Jogger überholen ihn, ohne das Tempo zu verringern. Haben sich die
Jogger entfernt, kommen erneut Jogger dem Hund und Hundeführer entgegen und laufen
an ihnen vorbei, ohne die Geschwindigkeit abzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt bei
Fuß gehen, darf die überholenden bzw. entgegenkommenden Personen jedoch nicht
belästigen. Es ist statthaft, dass der Hundeführer seinen Hund während der Begegnung in
Sitz- oder Platzposition bringt.
Statt der Jogger können auch ein oder zwei Inline Scater Hund und Hundeführer
überholen oder ihnen entgegen kommen.
5. Begegnung mit anderen Hunden
Beim Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes und Hundeführers hat sich
der Hund neutral zu verhalten. Der Hundeführer kann das Hörzeichen für Fußgehen
wiederholen oder den Hund bei der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringen.
6. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes,
Verhalten gegenüber Tieren
Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der Hundeführer mit angeleintem Hund den
Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der Hundeführer auf
Anweisung des Leistungsrichters und befestigt die Führerleine an einem Zaun, Mauerring
oder dergleichen. Der Hundeführer begibt sich außer Sicht.
Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen.
Während der Abwesenheit des Hundeführers geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem
angeleinten Hund in der seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritten am Prüfungshund
vorbei.
Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers ruhig zu
verhalten. Den vorbeigeführten Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne
Angriffshandlung (starkes Zerren an der Leine, andauerndes Bellen) passieren zu lassen.
Auf Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt.
In der Durchführung der Prüfung kann der amtierende Leistungsrichter variieren.